Ex-BSI-Präsident Schönbohm fordert 100.000 Euro Schadenersatz vom ZDF

Nach dem Arne Schönbohm infolge einer ZDF-Sendung abberufen wurde, fordert er vom ZDF nun 100.000 Euro Schadenersatz. Dieses weist die Forderungen zurück.

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Schönbohm

Der Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Arne Schönbohm.

(Bild: dpa, Federico Gambarini/dpa)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Falk Steiner

Der von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) aus dem Amt versetzte ehemalige Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Arne Schönbohm fordert vom ZDF nun 100.000 Euro Schadenersatz. Anlass dafür sind die Darstellungen in einer Sendung des ZDF-Moderators Jan Böhmermann im Herbst 2022. Das ZDF weist die Forderungen zurück.

"Die Cybersicherheit ist in Gefahr durch den Chef der Cybersicherheit in Deutschland", sagte Böhmermann in der Sendung am 07. Oktober 2022. Zudem legte er nahe, dass Schönbohm bewusst in Kontakt mit russischen Nachrichtendiensten gewesen sei, was dieser jedoch stets bestritt. Der ehemalige BSI-Präsident verlangt vom ZDF nun in einem Schreiben seines Anwalts, die Verbreitung der aus seiner Sicht unzutreffenden Behauptungen einzustellen und für die "schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen" 100.000 Euro Schadenersatz zu zahlen.

Wenige Tage nach der Sendung untersagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser Schönbohm erst die Führung der Amtsgeschäfte, wogegen dieser vor Gericht vorzugehen versuchte. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) begründete den Schritt unter anderem damit, dass das "notwendige Vertrauen der Öffentlichkeit in die Neutralität und Unparteilichkeit der Amtsführung als Präsident der wichtigsten deutschen Cybersicherheitsbehörde nachhaltig beschädigt" sei. Seinem eigenen Wunsch nach einem Disziplinarverfahren, um sich von allen erdenklichen Vorwürfen dienstrechtlich freisprechen zu lassen, kam das BMI als Dienstherrin nicht nach.

Faeser hielt trotz aller Kritik an ihrer Entscheidung fest. Stattdessen wurde Schönbohm in einer umständlichen und für die Steuerzahler kostenträchtigen Aktion eine Ersatzverwendung als Präsident der sehr viel kleineren Bundesakademie für die öffentliche Verwaltung zugewiesen. Im Mai wurde dann bekannt, dass alle internen Prüfungen gegen ihn keinerlei Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten des Beamten ergeben hatten.

Bereits seit Monaten stand im Raum, dass Schönbohm weitere rechtliche Schritte gegen die Beteiligten prüft. Im Mai hatte das ZDF auf Anfrage von heise online mitgeteilt, dass nicht Böhmermann, sondern das ZDF am Ende für die Inhalte verantwortlich seien: "Die Verantwortung für die Sendung liegt in der zuständigen ZDF-Redaktion. Das heißt, die Sendungen werden gemeinsam erarbeitet und unterliegen einer redaktionellen Abnahme."

Die von Schönbohms Anwalt gesetzte Frist für eine Antwort des ZDF läuft morgen ab, das ZDF teilte am späten Nachmittag mit, dass die Forderungen heute zurückgewiesen wurden. Der ehemalige BSI-Präsident will seine behaupteten Ansprüche jedoch notfalls zivilrechtlich durchsetzen. Ob er auch gegen den Moderator Jan Böhmermann selbst vorgehen will, ist offen. Sein Anwalt teilte der Zeitschrift "Bunte" mit, dass man sich weitere rechtliche Schritte vorbehalte. Das ZDF habe "die Reputation und die tadellose Karriere eines verdienten Staatsdieners zerstört", lässt sich Schönbohms Anwalt in der Zeitschrift zitieren. Ob er auch gegen seine Dienstherrin, das Bundesministerium des Innern, rechtlich vorgeht oder vorgehen will, ist nicht bekannt.

(mack)